Entlastungsaufenthalte im Pflegehotel St. Johann
Entlastungsaufenthalte entsprechen einem wachsenden Bedürfnis. Obwohl die Anmeldung meist sehr kurzfristig erfolgt, versuchen wir die Vorbereitungen genauso sorgfältig durchzuführen, wie dies bei einem langfristigen Aufenthalt der Fall ist.
So wird der Entlastungsaufenthalt für alle Beteiligten zu einem gegenseitigen Kennenlernen, entsteht Vertrauen und resultiert häufig der Entscheid für einen langfristigen Aufenthalt.
Wichtige Informationen zu den Entlastungsaufenthalten
Welche Voraussetzungen gelten für einen Entlastungsaufenthalt?
Damit ein Entlastungsaufenthalt bei der Gewährung von Ergänzungsleistungen angerechnet werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Entlastungsaufenthalt von zu Hause aus
Wenn der Eintritt in ein Pflegeheim von zu Hause aus erfolgen soll, muss vorgängig der Pflegebedarf festgestellt worden sein. Dies kann beispielsweise durch:
- ein Arztzeugnis mit entsprechendem Hinweis
- ein laufender Beitrag an die Pflege zu Hause
- die Hilflosenentschädigung
- den regelmässigen Besuch eines Tagespflegeheims
- eine laufende Spitex-Pflege
geschehen sein. Zusätzlich muss ein Kurz-MDS vorliegen.
Wenn der Eintritt in ein Pflegeheim von einem Spital aus erfolgen soll, muss der Pflegebedarf durch die Abteilung Langzeitpflege des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt abgeklärt werden. Ebenfalls muss ein Kurz-MDS vorliegen.
Wie erfolgt die Anmeldung zu einem Entlastungsaufenthalt?
Handelt es sich um einen Entlastungsaufenthalt von zu Hause aus, so können Sie sich direkt bei uns im Pflegehotel St. Johann anmelden.
Wie lange darf/ muss ein Entlastungsaufenthalt dauern?
(pro Aufenthalt bzw. pro Jahr) beschränkt.
beschränkt.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Sofern die Voraussetzungen für einen Entlastungsaufenthalt von zu Hause oder von einem Spital aus erfüllt sind, so berechnen sich die Kosten anhand der Tagestaxen für das aktuelle Jahr. Zusätzlich zu den Tagestaxen wird ein Entlastungszuschlag von CHF 30.00/ Tag fällig.
Entlastungsaufenthalte Tagestaxen 2024
Die
Grundkosten (oder auch Tagestaxen) für einen Aufenthalt in einem Pflegeheim
werden auf der Grundlage des Pflegeheim-Rahmenvertrages zwischen dem Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt und CURAVIVA Basel-Stadt festgelegt.
Die
Tagestaxen sind die Kosten pro Aufenthaltstag. Diese sind abhängig von der
Pflegestufe einer Seniorin oder eines Seniors. Dabei gibt es je nach
Pflegestufe unterschiedliche Finanzierungsaufteilungen zwischen dem Kanton, der
Krankenkasse und der Seniorin oder dem Senior. Das Pflegehotel St. Johann
hat keinen Einfluss auf diese Kosten oder deren Finanzierungsaufteilung.
Egal ob Angehörige, Senior/in oder Zuweisende
Ihre Ansprechpersonen sind die Leitung Administration Frau Roswitha Federhofer oder ihr Mitarbeiter Herr Mathias Salathé.